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Welche Regelungen gelten für Prozesse im Kreditgeschäft?

Welche Regelungen gelten für Prozesse im Kreditgeschäft? Eine Beurteilung der Adressenausfallrisiken ist jährlich durchzuführen, wobei die Intensität der Beurteilungen vom Risikogehalt der Engagements abhängt (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren oder eine Beurteilung auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens).
Außerordentliche Überprüfungen von Engagements einschließlich der Sicherheiten sind zumindest dann unverzüglich durchzuführen, wenn dem Institut aus externen oder internen Quellen Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten.
Die folgenden Regelungen der MaRisk sind umzusetzen:
BTO 1.2.1 Kreditgewährung
BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung
BTO 1.2.3 Kreditbearbeitungskontrolle
BTO 1.2.4 Intensivbetreuung
BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten
BTO 1.2.6 Risikovorsorge
Das Seminar Welche Regelungen gelten für Prozesse im Kreditgeschäft? online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 22.
 
Welche Regelungen gelten für Prozesse im Kreditgeschäft?
 

Zielgruppe zum Seminar Welche Regelungen gelten für Prozesse im Kreditgeschäft?

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereich Kreditgeschäft und Risikocontrolling

 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Welche Regelungen gelten für Prozesse im Kreditgeschäft?

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Welche Regelungen gelten für Prozesse im Kreditgeschäft? folgende S+P Produkte:
+ S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft
+ S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings
+ S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle
 
Programm zum Seminar:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

  • Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
    • MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
    • Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
    • MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
    • Haftungsfalle Eskalationsverfahren
  • MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren

 
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box:
+ S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft
+ S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings
 

§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung

  • Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
    • Offenlegung und Kreditanalyse
    • Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
    • Mahnverfahren
  • Mitwirkung bei Kreditgewährungen
    • Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
    • Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
    • MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
    • Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle

 
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box:
+ S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle
 

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Information aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken

 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung: auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

MaRisk: Fahrplan für die Praxis
MaRisk: Risikomanagement und Compliance
E-Learning

Prozesse im Kreditgeschäft