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WpI MaRisk BTO 1 – Organisation des Handels effizient, risikobewusst & prüfungssicher gestalten

BTO 1 regelt, wie der Wertpapierhandel organisatorisch aufgestellt sein muss, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Marktmissbrauch zu verhindern.


Für kleine Wertpapierinstitute gilt: klare Rollen, einfache Abläufe, lückenlose Dokumentation.
Mittlere Institute müssen stärker formalisieren, getrennte Funktionen vorhalten und umfangreichere Kontrollen einbauen.

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1. Zielsetzung der BaFin bei BTO 1

  • Integrität und Transparenz im Handel sicherstellen

  • Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle

  • Vermeidung von Marktmissbrauch und Interessenkonflikten

  • Proportionalität: Umsetzung passend zur Größe und zum Handelsvolumen

2. Kleine vs. mittlere Institute – die Kernunterschiede

BTO 1 – Organisation des Handels: Unterschiede nach Institutsgröße
Kriterium Kleine Wertpapierinstitute Mittlere Wertpapierinstitute
Funktionstrennung Handel und Abwicklung können in Personalunion erfolgen, wenn Risiko gering ist – mit dokumentierter Begründung Strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle
Handelsrichtlinie Kurzes Dokument (5–10 Seiten) mit Handelsgrundsätzen, Zulässigkeiten, Genehmigungswegen Detailliertes Handels- und Kontrollhandbuch inkl. Produktlisten, Limits, Eskalationswegen
Order- und Ausführungsdokumentation Einfache elektronische oder manuelle Orderlisten Vollständige Erfassung in Handelssystemen mit Zeitstempeln
Kontrollen Stichprobenartige Kontrolle durch Geschäftsleitung Tägliche Kontrollen durch unabhängige Kontrollfunktion
Compliance-Einbindung Grundlegende Prüfung neuer Produkte/Handelsstrategien Formale Produktfreigabeprozesse und kontinuierliches Monitoring
Marktmissbrauchsprävention Basis-Checklisten, Schulungen 1× jährlich Ausführliche Schulungskonzepte, Echtzeitüberwachung relevanter Märkte

3. Schritt-für-Schritt-Umsetzung für kleine Institute

Schritt 1 – Handelsgrundsätze definieren

  • Welche Produkte gehandelt werden dürfen

  • Wer Handelsentscheidungen treffen darf

  • Genehmigungswege und Limits festlegen

Schritt 2 – Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen

  • Handelsverantwortlicher (i. d. R. Geschäftsleitung oder Portfoliomanager)

  • Kontrollinstanz (z. B. Compliance Officer oder zweite Geschäftsleitung)

  • Bei Personalunion → Risikobegründung dokumentieren

Schritt 3 – Dokumentationspflichten sicherstellen

  • Jede Order mit Datum, Uhrzeit, Produkt, Volumen, Preis, Handelsplatz

  • Begründung bei Abweichung von Standardprozessen

  • Aufbewahrungspflicht nach WpHG und MaRisk

Schritt 4 – Kontrollen etablieren

  • 1× wöchentliche oder monatliche Stichprobe durch Geschäftsleitung

  • Protokoll mit Unterschrift

  • Festhalten von Auffälligkeiten und Maßnahmen

Schritt 5 – Schulung & Awareness

  • 1× jährlich zu Insiderrecht, MarktmissbrauchsVO, Interessenkonflikten

  • Kurze Fallbeispiele im eigenen Handelskontext

4. Umsetzung für mittlere Institute – die erweiterten Anforderungen

  1. Strikte Funktionstrennung zwischen Handel, Abwicklung, Kontrolle

  2. Orderüberwachung in Echtzeit (z. B. Systeme mit Pre-Trade-Checks)

  3. Limit- und Stop-Loss-Systeme verbindlich implementieren

  4. Produktfreigabeverfahren mit Risikoprüfung und Compliance-Genehmigung

  5. Tägliche unabhängige Handelsüberwachung inkl. Marktmissbrauchsanalyse

5. Typische Fehler – und wie Du sie vermeidest

 Keine schriftliche Handelsrichtlinie → Vorgaben nur „mündlich“ bekannt
 Fehlende Orderdokumentation → Verstöße gegen WpHG-Aufbewahrungspflichten
 Unklare Eskalationswege → Verzögerte Reaktionen bei Auffälligkeiten
 Übernahme von Handels- und Kontrollfunktion ohne Risikoanalyse → Verletzung der MaRisk-Proportionalität

6. Schnittstellen zu anderen MaRisk-Bereichen

  • AT 4.4 → Funktionstrennung als zentrales Kontrollprinzip

  • BTO 1.2.2 → Abwicklungsprozesse hängen direkt von der Handelsorganisation ab

  • AT 7.3 → Notfallplan muss auch den Handel berücksichtigen

7. Praxis-Tipp für kleine Institute

💡 Handelsrichtlinie als „lebendes Dokument“:

  • Nicht als statisches Regelwerk sehen – regelmäßig bei Produkt- oder Marktänderungen anpassen

  • Änderungen dokumentieren und im Team kurz vorstellen

  • Sofort archivieren, um BaFin-Nachweispflicht zu erfüllen

8. Fazit

BTO 1 verlangt klare Strukturen, saubere Dokumentation und wirksame Kontrollen.
Für kleine Institute gilt: Einfach, aber vollständig – lieber kurze, verständliche Handelsrichtlinien als komplexe Prozesse, die niemand anwendet.
Für mittlere Institute sind strikte Funktionstrennungen und systemgestützte Überwachung Pflicht.

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