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Was ist Open Banking?

Was ist Open Banking? Open Banking steht für die Öffnung und Nutzung von Bankdienstleistungen auch ausserhalb des Online Bankings der eigenen Bank. Open Banking umfasst beispielsweise Services, die über das Angebot der eigenen Hausbank hinausgehen. Das können interessante Leistungen von Drittanbietern sein, welche eine Bank für ihre Kunden ins Online Banking integriert.
Key Points:

  • Open Banking ist das System, das den Zugriff von Verbraucherbanking- und Finanzkonten über Anwendungen von Drittanbietern ermöglicht.
  • Open Banking hat das Potenzial, das Verbrauchererlebnis in der Bankenbranche neu zu gestalten.
  • Open Banking erhöht das Potenzial sowohl für vielversprechende Gewinne als auch für schwerwiegende Risiken für die Verbraucher, da mehr ihrer Daten verbreitet werden.

 
Was ist Open Banking?
 

Was ist Open Banking?

Open Banking bedeutet, dass Banken ihren Kunden Produkte und Services aus dem gesamten Finanzmarkt, also auch von Wettbewerbern, anbieten können.
 

Open Banking aus der Sicht von Bankkunden

Im Online Banking der Hausbank hast du als Kunde Zugriff auf alle deine Bankkonten, also auch auf jene von Drittbanken. Dein Buchhaltungs-Programm ist direkt mit den verschiedenen Banken verbunden, eingehende Zahlung auf Bankenseite oder ausgehende Zahlungen aus der Buchhaltungs-Software laufen synchronisiert, werden am richtigen Ort ausgelöst und Kontostände werden automatisch übertragen.
Durch die Verwendung vernetzter Konten könnte Open Banking Kreditgebern helfen, sich ein genaueres Bild von der finanziellen Situation und dem Risikoniveau eines Verbrauchers zu machen, um profitablere Kreditkonditionen anzubieten. Es könnte den Verbrauchern auch helfen, sich ein genaueres Bild von ihren eigenen Finanzen zu machen, bevor sie Schulden machen.
Eine Open-Banking-App für Kunden, die ein Eigenheim kaufen möchten, könnte basierend auf allen Informationen in ihren Konten automatisch berechnen, was sich die Kunden leisten können. Open Banking kann auch kleinen Unternehmen helfen, durch Online-Buchhaltung Zeit zu sparen.
 

Open Banking aus der Sicht von FinTechs

Mit dem Einverständis von Kunden können Drittanbieter Zahlungen auf dem Bankkonto des jeweiligen Kunden direkt auslösen. Oder sie nutzen die Kontodaten (von einer oder von mehreren Banken) des Kunden. Mit zusätzlichen Services erhältst du dann als Kunde Übersichten oder Budget-Tools. Damit hast du als Kunde deine persönlichen Finanzen besser im Griff.
 

Open Banking aus der Sicht von klassischen Banken

Mit PSD2 wurden die Grundlagen für Open Banking geschaffen. Mit dem Einverständnis ihrer Kunden muss nun die Hausbank sich für Zahlungsauslöse-Dienste von Drittanbietern öffnen. Und welche Chancen bietet Open Banking für die klassische Hausbank? Innovative Leistungen, Funktionen und Services von FinTechs und Drittanbietern können in das Online Banking oder in ihre Kunden-Plattform integriert werden. Damit wird ein Mehrwert für die eigenen Kunden geschaffen.
 

Compliance Pflichten gelten auch für Open Banking Dienstleister

§ 1 ZAG regelt, welche die regulatorischen Anforderungen der BaFin erfüllen muss. Danach unterliegen Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste dem ZAG. Dies führt zu folgenden Compliance-Pflichten in der Praxis:

§ 26 Auslagerung: Ein Institut muss abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung von Zahlungsdiensten, E-Geld-Geschäften oder sonstigen nach diesem Gesetz institutstypischen Dienstleistungen wesentlich sind, einschließlich IT-Systeme, angemessene Vorkehrungen treffen, um übermäßige zusätzliche Risiken zu vermeiden. Eine Auslagerung darf weder die Ordnungsmäßigkeit dieser Geschäfte und Dienstleistungen noch die Geschäftsorganisation beeinträchtigen.

§ 27 Organisationspflichten: Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen; die Geschäftsleiter sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Instituts verantwortlich.
Unbeschadet der Pflichten der §§ 4 bis 7 des Geldwäschegesetzes müssen auch Open Banking Dienstleister angemessene Maßnahmen, einschließlich Datenverarbeitungssysteme einrichten, die die Einhaltung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes und der Verordnung (EU) 2015/847 gewährleisten.

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