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Onlinekurs Datenschutz für Mitarbeiter

Welche Pflichten müssen Sie im Datenschutz als Mitarbeiter beachten? Mit Onlinekurs Datenschutz für Mitarbeiter erlernen Sie folgende fachliche Skills:

  • Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen
  • Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
  • Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?
  • Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten
  • Datenschutz im HR Management – Umgang mit Mitarbeiterdaten

 

Den Onlinekurs Datenschutz für Mitarbeiter online buchen; bequem und einfach mit dem E-Learning Formular online und der Produkt Nr. EL 21.

 

Unsere Preise:

E-Learning Basis: 46,– € pro Person zzgl. MwSt.

E-Learning mit Prüfung: + zzgl. 10,– €

Paketpreise ab 25 Nutzern. Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für das E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter.

 

Dauer des Onlinekurs Datenschutz für Mitarbeiter:

Dauer des E-Learnings: 60 Minuten

 

Kontakt:

E-Mail: service@sp-unternehmerforum.de

 

S+P Onlinekurs Datenschutz für Mitarbeiter bietet:

  • Einfache Handhabung für Datenschutzbeauftragte
  • Buchung mit oder ohne Prüfung
  • Melden Sie einfach die zu schulenden Mitarbeiter an. Bequem und einfach mit der S+P Excel Übersicht.
  • Die Steuerung und Auswertung des Kurses übernehmen wir für Sie.
  • Sie erhalten einen prüfungssicheren Nachweis mit Übersicht zu den Teilnehmern, Ergebnissen und zum Nachschulungsbedarf.
  • Sie haben keinen administrativen Aufwand.
  • Schulungszertifikat für die Teilnehmer zum Download.
  • Die S+P E-Learning-Plattform ist selbstverständlich DSGVO-konform organisiert.

 

Die DSGVO regeln in Art. 39 die Unterrichtung der Beschäftigten:

Artikel 39 DSGVO regelt die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Hierzu zählen gemäß Absatz 1 a) die Unterrichtung und Beratung der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen. Diese sind insbesondere zu ihren Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften des BDSG zu schulen.

 

Reicht die einmalige datenschutzrechtliche Verpflichtung?

Die Datenschutzkonferenz DSK hat mit dem Kurzpapier Nr. 19 folgende Hinweise zur Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DS-GVO gegeben: Zur laufenden Sensibilisierung der Beschäftigten für Fragen des Datenschutzes empfiehlt es sich, in regelmäßigen Zeitintervallen im Rahmen von  Schulungen oder in schriftlichen Hinweisen, z. B. in der Betriebszeitung, daran zu erinnern, dass die Beschäftigten verpflichtet worden sind und welche Bedeutung dieser Verpflichtung zukommt.

Wenn ein Arbeitsplatzwechsel im Unternehmen oder in der Behörde erfolgt, der mit einem Aufgabenwechsel verbunden ist, sollte dies immer auch zum Anlass genommen werden, die Verpflichtung zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Onlinekurs Datenschutz für Mitarbeiter

Die Teilnehmer haben neben dem E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter auch folgende E-Learnings gebucht:

E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter

E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter im Vertrieb

E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter im HR Management

Onlinekurs Datenschutz für Mitarbeiter

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