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Omnibus-Simplification-Package der EU: Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten

Die Europäische Union plant eine umfassende Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit der neuen Omnibus-Verordnung will die EU-Kommission die ESG-Berichtspflichten (Environmental, Social, Governance) vereinfachen und Unternehmen administrativ entlasten. Ziel ist es, Redundanzen zu reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und gleichzeitig die hohen Nachhaltigkeitsziele der EU zu bewahren.

Omnibus-Simplification-Package der EU

Was ist die Omnibus-Verordnung?

Die Omnibus-Verordnung soll ESG-Berichtspflichten harmonisieren und bündeln. Am 8. November 2024 stellte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sie im Rahmen der „Budapester Erklärung zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“ vor. Dieses 12-Punkte-Programm zielt darauf ab, die europäische Wirtschaft resilienter und wettbewerbsfähiger zu machen.

Derzeit müssen Unternehmen viele redundante Daten aus verschiedenen Regelwerken bereitstellen, was einen erheblichen Aufwand bedeutet. Die Omnibus-Verordnung soll diesen Aufwand minimieren, indem bestehende Vorschriften wie die CSRD, CSDDD, SFDR und die EU-Taxonomie-Verordnung harmonisiert werden. Im 1. Quartal 2025 plant die EU-Kommission konkrete Vorschläge, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen um mindestens 25 % zu reduzieren.

Herausforderungen der aktuellen ESG-Berichtspflichten

  1. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

    • Erweiterung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive)

    • Verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von bis zu 783 ESG-Datenpunkten

  2. CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

    • Fokus auf menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten

    • Jährliche Berichterstattung entlang der Lieferkette

    • Teilweise Überschneidung mit CSRD

  3. SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)

    • Verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    • Erfordert umfassende Offenlegungen auf Unternehmens- und Produktebene

  4. EU-Taxonomie-Verordnung

    • Unternehmen müssen nachhaltige Aspekte ihrer Geschäftstätigkeiten darlegen

    • Überschneidungen mit CSRD und SFDR

Ziele der Omnibus-Verordnung

  • Bündelung von Berichten: Ein einziger ESG-Bericht soll alle relevanten Anforderungen abdecken.

  • Reduzierung der Datenpunkte: Überlappende und redundante Datenpunkte sollen gestrichen werden.

  • Einheitliche Standards: Harmonisierung der Berichtsformate und -kriterien.

Von der Leyen betonte, dass die regulatorischen Anforderungen nicht abgeschwächt werden, sondern effizienter gestaltet werden sollen. Ziel ist es, bürokratische Kosten zu senken und gleichzeitig eine robuste Nachhaltigkeitsstrategie zu gewährleisten.

Auswirkungen auf Unternehmen

  • Weniger Verwaltungsaufwand: Finanzielle und personelle Entlastung durch vereinfachte Berichterstattung.

  • Mehr Klarheit & Transparenz: Einheitliche Standards erleichtern die Compliance.

  • Fokus auf Nachhaltigkeitsziele: Vereinfachung ohne Abstriche bei Umwelt- und Sozialzielen.

Unternehmen, die bereits in ESG-Reporting investiert haben, profitieren besonders. Die Omnibus-Verordnung signalisiert, dass Nachhaltigkeit weiterhin Priorität hat, jedoch mit einem geringeren bürokratischen Aufwand.

Vorbereitung auf die neuen Vorschriften

Obwohl konkrete Vorschläge erst 2025 erwartet werden, sollten Unternehmen bereits jetzt ihre ESG-Strategien überprüfen. Wichtige Schritte:

  • Bestehende Berichtspflichten analysieren und Überschneidungen identifizieren

  • Interne Prozesse anpassen, um Effizienzgewinne zu realisieren

  • Schulungen zu neuen regulatorischen Entwicklungen besuchen

Weiterbildungsmöglichkeiten

S+P Seminare bietet praxisnahe Schulungen zu ESG-Berichterstattung, MaRisk und weiteren Compliance-Themen. Diese helfen Unternehmen, sich frühzeitig auf die regulatorischen Änderungen vorzubereiten.

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Fazit

Die Omnibus-Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des administrativen Aufwands in der ESG-Berichterstattung. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die anstehenden Änderungen vorbereiten, um von der Harmonisierung zu profitieren. Mit gezielter Weiterbildung und einer angepassten Strategie lassen sich Compliance-Anforderungen effizient erfüllen und Wettbewerbsvorteile sichern.