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Für Investoren, die ihre Stimme erheben: Limite für Emittenten votieren!

Investoren aufgepasst! Wenn du dich für eine aktivere Rolle in deinem Portfolio interessierst und dich für eine stärkere Mitbestimmung in der Unternehmensführung einsetzen möchtest, dann ist das Seminar „Für Investoren, die ihre Stimme erheben: Limite für Emittenten votieren!“ genau das Richtige für dich.

Dieses Seminar bietet dir die Möglichkeit, deine Fähigkeiten als Investor zu erweitern und dein Wissen über die Einflussnahme auf Emittenten und deren Entscheidungen zu vertiefen. Du lernst, wie du deine Stimme als Aktionär nutzt und dich für eine transparente Unternehmensführung einsetzen kannst.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln dir in diesem Seminar praxisnahe Kenntnisse darüber, wie du bei der Ausübung deiner Stimmrechte eine aktive Rolle spielst und dich für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung einsetzen kannst. Du erhältst zudem wertvolle Tipps und Tricks, wie du effektiv kommunizieren und deine Position als Investor erfolgreich vertreten kannst.

Depot A Limite für Emittenten votieren

Depot A: Limite für Emittenten votieren

Für Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bei Banken und Versicherungen, sowie Fachkräfte aus den Bereichen Depot A, Treasury, Risikocontrolling und Kredit-Marktfolge

Online

805 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.

    • 09.15 bis 17.00

    • Aufsichtliche Vorgaben zur Limitsetzung gemäß MaRisk 7.0

    • Emittenten-Limite im Depot A: Sichere Votierungspraxis

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Depot A: Limite für Emittenten votieren – Experte werden

Programm zum Seminar ESG-konforme Votierung von Emittenten-Limiten

09.15 bis 17.00          

Aufsichtliche Vorgaben zur Limitsetzung gemäß MaRisk 7.0

Externe Bonitätseinschätzungen nach MaRisk BTO 1.2 Tz 5 und Tz 6

  • Dein Nutzen: Erhalte fundierte Einblicke in die konkreten Auswirkungen der MaRisk 7.0 auf das Depot A, um die Compliance sicherzustellen und Risiken proaktiv zu steuern.

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      Sei auf dem neuesten Stand bei fremd- und eigengesteuerten Fonds

      • Dein Nutzen: Setze aktuelle Anforderungen souverän um und navigiere sicher im Kontext von ESG-Investitionen.

      Emittenten-Limite im Depot A: Sichere Votierungspraxis

      Fallstudien-Training: Verstärke deine Praxiskenntnisse bei Kreditvoten für die wichtigsten Asset-Klassen und profitiere von ESG-basierten Einsichten.

      • Dein Nutzen: Perfektioniere den Aufbau von Kennzahlen- und Ratingreports für ausgewählte Länder, Agencies und Supranationals und integriere relevante ESG-Daten.

      Entdecke Green Bonds

      • Dein Nutzen: Tauche in diese boomende Asset-Klasse ein und verstehe, wie sie zur Nachhaltigkeitsstrategie deiner Organisation beiträgt.

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      Praxisorientierte Werkzeuge für deinen Berufsalltag: Umsetzbare Beispiele in Echtzeit

      • Fallstudie „Green Bonds als zentrale Komponente im Depot A Management“: Entdecke, wie Green Bonds nicht nur die ökologischen Ziele deiner Bank unterstützen, sondern auch die Rentabilität im Depot A Management fördern.

      • Fallstudie „ESG-basierte Risikobeurteilung von Unternehmensanleihen bei einer Volksbank“: Erlange fundierte Kenntnisse über ESG-orientierte Risikobewertungsmethoden für Anleihen und nutze dieses Wissen, um deinen Analyseansatz zu optimieren.

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      Wie du deinen Erfolg mit der S+P Tool Box steigern kannst

      Wenn du denkst, dass die S+P Tool Box nur ein weiteres Produkt auf dem Markt ist, dann täuschst du dich! Dieses umfassende System kann dir helfen, deinen Erfolg zu steigern und deine Ziele zu erreichen. Die S+P Tool Box ist mehr als nur ein online Kurs. Es ist ein komplettes Paket, das dir alles gibt, was du brauchst, um erfolgreich zu sein. Von Motivation bis hin zu Strategien und Taktiken, die du anwenden kannst – die S+P Tool Box hat alles.

      Wenn du also bereit bist, deinen Erfolg zu steigern und deine Ziele zu erreichen, dann solltest du an einem S+P Seminar teilnehmen und dir die S+P Tool Box holen. Hier sind nur einige der Gründe, warum dieses System so erfolgreich ist:

      1. Die S+P Tool Box hilft dir, motiviert zu bleiben.

      Egal ob du gerade erst anfängst oder schon lange im Geschäft bist – irgendwann wirst du dich fragen, ob es sich lohnt weiterzumachen. Die S+P Tool Box hilft dir dabei, deine Motivation aufrecht zu erhalten und weiterhin erfolgreich zu sein.

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      Ohne die richtigen Strategien wirst du keinen Erfolg haben. Die S+P Tool Box enthält bewährte und neue Strategien, die dir helfen werden, deine Ziele zu erreichen. Du musst nur diejenigen auswählen, die am besten zu dir und deinem Geschäft passen.

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      Limite für Emittenten müssen laufend überwacht und prolongiert werden – aber wie?

      Auch Emittentenlimite im Depot A müssen lfd. überwacht und jährlich prolongiert werden. Welche Anforderungen stellen die MaRisk an den Prozess der Limitprolongation? Welche Vereinfachungen können gezielt genützt werden?

      Unter Prolongationen sind Verlängerungen der Laufzeit bestehender Einzelengagements zu verstehen, ohne dass gleichzeitig eine Erhöhung des Engagements vorliegt. Bei Prolongationen handelt es sich um Laufzeitverlängerungen von Engagements, ohne dass dabei gleichzeitig der Kreditrahmen erhöht wird. Insofern sind hierunter auch interne Prolongationen zu verstehen, in deren Rahmen extern »bis auf weiteres« (b. a. w.) zugesagte Kredite intern jährlich überprüft und hinsichtlich der Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

      Dazu gehören auch interne Prolongationen, wie z. B. die interne Verlängerung von extern »bis auf weiteres« (b. a. w.) zugesagten Krediten ohne feste Laufzeit, da zu diesem Zeitpunkt praktisch auf die mögliche Ausübung eines Kündigungsrechtes verzichtet wird.

      Insofern wird hinsichtlich des Begriffes »Prolongationen« nicht zwischen externen und internen Prolongationen unterschieden (vgl. AT 2.3 Tz. 2, Erläuterung). Bei Prolongationen ist die Anwendung vereinfachter Verfahren möglich (vgl. BTO 1.2 Tz. 8). 

      1. Anforderungen an den Prolongationsprozess

      Im Rahmen dieses Prozesses geht es vor allem darum, den Risikogehalt der Engagements turnusmäßig zu überwachen. So genannte »Überwachungsvorlagen«, bei denen der Kredit extern mit fester Laufzeit zugesagt ist, fallen hingegen nicht unter den Prolongationsbegriff der MaRisk. Derartige Vorlagen dienen ausschließlich der Unterstützung interner Prozesse und sind dem Regelungsgehalt der MaRisk nicht unterworfen (vgl. AT 2.3 Tz. 2).

      2. Einsatz vereinfachter Verfahren bei Prolongation von Emittentenlimiten

      Eine Prolongationsentscheidung ist in erster Linie vom Ergebnis der turnusmäßigen Kreditbeurteilung abhängig (vgl. BTO 1.2 Tz. 6). Im Fall eines jährlichen Überwachungszyklus wird z. B. die mit Hilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens erfolgte Beurteilung der Adressenausfallrisiken (vgl. BTO 1.4 Tz. 1) mit dem Ergebnis des Vorjahres verglichen. In diesen Vergleich wird auch der Wert der gestellten Sicherheiten einbezogen.

      Sofern sich insgesamt keine Anzeichen einer Risikoerhöhung für das Institut ergeben, sollte es unproblematisch sein, eine Prolongationsentscheidung ohne die Einholung zweier Voten zu treffen. Auch hinsichtlich der Prozessanforderungen sind bei solchen Prolongationsentscheidungen Vereinfachungen denkbar. Das ergibt sich allein aus der Tatsache, dass bei der internen Prolongation eines extern b. a. w. zugesagten Kredites z. B. keine neuen Verträge ausgefertigt werden müssen. Auch eine erneute Kreditverwendungskontrolle ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.

      Es gilt der Grundsatz: Abhängig vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte sind sowohl im Rahmen der Kreditentscheidung als auch bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Beurteilungen die Risiken eines Engagements mit Hilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens zu bewerten. Eine Überprüfung der Risikoeinstufung ist jährlich durchzuführen.

      Sowohl im Rahmen der Kreditentscheidung als auch bei turnusmäßigen und anlassbezogenen Beurteilungen sind die Risiken eines Engagements mit Hilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens (vgl. BTO 1.4) zu bewerten. Zumindest ist eine jährliche Überprüfung der Risikoeinstufung erforderlich. Unter dem Begriff jährlich versteht das MaRisk-Fachgremium die Formel »12 Monate plus x«, die eine flexible und risikoadäquate Ausgestaltung des Einstufungsprozesses ermöglicht. In der Prüfungspraxis werden für »x« i. d. R. 3 Monate toleriert, sofern damit keine kontinuierliche Verschiebung der Risikoeinstufung verbunden ist und insofern nicht alle fünf Jahre eine Bewertung ausgelassen wird.

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