Organisationspflichten für Kreditdienstleistungsinstitute nach KrZwMG
Als Kreditdienstleistungsinstitut unterliegst du einer Vielzahl gesetzlicher Anforderungen. Besonders zentral ist dabei die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, deren Anforderungen im Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) klar geregelt sind. Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 KrZwMG bist du verpflichtet, eine Geschäftsorganisation sicherzustellen, die sowohl die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als auch betriebswirtschaftliche Erfordernisse gewährleistet. Doch was bedeutet das konkret für dich und dein Institut?
Infobox: § 1 KrZwMG – Anwendungsbereich kurz erklärt
Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) regelt gezielt die Pflichten und Anforderungen rund um den Handel mit notleidenden Krediten sowie die Tätigkeiten von Kreditdienstleistungsinstituten.
Wesentliche Regelungen des Anwendungsbereichs (§ 1 KrZwMG):
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Was regelt das Gesetz konkret?
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Pflichten von Kreditinstituten beim Verkauf notleidender Kredite.
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Anforderungen an Käufer notleidender Kredite.
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Voraussetzungen zur Erbringung von Kreditdienstleistungen für Käufer solcher Kredite.
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Aufsicht über Kreditdienstleistungsinstitute.
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Ausnahmen vom Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 2 KrZwMG):
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Kreditverträge, die nicht von Kreditinstituten aus Vertragsstaaten stammen, sofern diese Verträge nicht durch neue Kredite eines solchen Instituts ersetzt wurden.
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Rechtsberatungen durch Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche Berufsausübungsgesellschaften.
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Tätigkeiten von Gerichtsvollziehern.
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Kreditverträge oder Kreditforderungen, die erstmalig vor dem 30. Dezember 2023 übertragen wurden.
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Verhältnis zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG):
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Grundsätzlich findet der dritte Teil des RDG auf Kreditdienstleistungen nach dem KrZwMG keine Anwendung, soweit keine speziellen Regelungen im KrZwMG dies vorsehen.
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Grundprinzipien der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation
Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst insbesondere drei wesentliche Dimensionen: Risikoidentifikation, interne Kontrollsysteme sowie umfassende Dokumentation und klare Organisationsrichtlinien.
1. Risikoidentifikationsverfahren
Die Risikomanagementsysteme bilden das Rückgrat einer guten Geschäftsorganisation. Dein Institut ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, welche Risiken sich aus deinen Geschäftsaktivitäten ergeben. Dabei musst du sämtliche Risiken institutsweit erfassen, unabhängig davon, in welcher Einheit diese entstehen. Ziel ist es, wesentliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und angemessene Vorkehrungen zu ihrer Beherrschung zu treffen. Typische Risiken sind beispielsweise:
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Kreditrisiken
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Operationelle Risiken
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Compliance-Risiken, insbesondere Datenschutzverstöße
Die kontinuierliche Bewertung dieser Risiken und die Festlegung angemessener Gegenmaßnahmen sind hierbei entscheidend.
2. Interne Kontroll- und Überwachungsverfahren
Deine internen Kontrollsysteme (IKS) dienen dazu, Geschäftsabläufe kontinuierlich zu überwachen und Risiken wirksam zu steuern. Die BaFin erwartet von dir insbesondere:
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Eine klare Aufbau- und Ablauforganisation mit eindeutigen Zuständigkeiten
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Einrichtung einer verantwortlichen Stelle zur Überwachung und Kommunikation von Risiken, gegebenenfalls auch durch eine Compliance-Stelle
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Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit deiner internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung oder speziell dafür benannte Personen
Dabei gilt der Grundsatz der Proportionalität: Je komplexer deine Geschäftsaktivitäten sind, desto differenzierter und umfangreicher müssen auch deine Kontrollsysteme sein.
3. Organisationsrichtlinien und Dokumentation
Deine Organisationsrichtlinien müssen schriftlich oder elektronisch fixiert sein und regelmäßig aktualisiert werden. Diese Richtlinien sind nicht bloß eine Formalität, sondern dienen als verbindliche Leitplanken für alle Mitarbeitenden. Dabei ist insbesondere Folgendes zu regeln:
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Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
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Interne Kontroll- und Überwachungsverfahren
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Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, z. B. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Compliance-Anforderungen
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Verfahrensweisen bei Auslagerungen von Geschäftsprozessen
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Verfahren zur Risikoidentifikation
Diese Richtlinien müssen allen Mitarbeitenden bekannt gemacht und verständlich kommuniziert werden. Dokumentationen von Geschäftsabläufen und Kontrollverfahren müssen transparent, nachvollziehbar und revisionssicher erfolgen.
Anforderungen gemäß § 14 Absatz 2 bis 4 KrZwMG
Neben den allgemeinen Anforderungen stellt das KrZwMG spezifische Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Kreditnehmer und den Schutz personenbezogener Daten.
Unternehmensführung und Datenschutz (§ 14 Abs. 2 KrZwMG)
Dein Institut ist verpflichtet, klare Regelungen zur Unternehmensführung zu erstellen, die insbesondere den Schutz personenbezogener Daten gemäß DSGVO und die Rechte der Kreditnehmer sicherstellen. Dies umfasst:
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Identifizierung der betroffenen Unternehmensbereiche und Definition der Abläufe
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Verhaltensmaßregeln für Mitarbeitende sowie deren regelmäßige Unterweisung und Beaufsichtigung
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Regelmäßige Überprüfung und Berichterstattung über die Einhaltung der Regelungen durch die Geschäftsleitung
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Verfahren zur Prüfung und Behebung von Datenschutzverletzungen oder Verletzungen der Rechte von Kreditnehmern
Schutz und angemessene Behandlung der Kreditnehmer (§ 14 Abs. 3 KrZwMG)
Weiterhin musst du Grundsätze zur fairen und umsichtigen Behandlung der Kreditnehmer entwickeln. Diese umfassen:
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Identifizierung relevanter Unternehmensbereiche, typische Fallkonstellationen und Entscheidungsmaßstäbe
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Verhaltensmaßregeln und deren Beaufsichtigung
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Sicherstellung einer angemessenen Berücksichtigung der finanziellen Lage der Kreditnehmer
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Verpflichtung, Kreditnehmer bei Bedarf an Schuldenberatungen oder soziale Einrichtungen zu verweisen
Beschwerdemanagement (§ 14 Abs. 4 KrZwMG)
Auch das Beschwerdemanagement ist klar geregelt: Du musst interne Verfahren schaffen, um Beschwerden der Kreditnehmer effektiv zu erfassen und zu bearbeiten. Ziel ist eine schnelle und transparente Bearbeitung aller eingehenden Beschwerden zur Sicherstellung einer hohen Kundenzufriedenheit.
Personelle und technische Ressourcen
Neben diesen organisatorischen Vorgaben erwartet die Aufsicht, dass du über ausreichende personelle und technische Ressourcen verfügst. Dies beinhaltet:
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Eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeitender
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Eine angemessene IT-Infrastruktur, die den Anforderungen der Geschäftsaktivitäten genügt
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Kontinuierliche Fortbildung und Schulung der Mitarbeitenden, insbesondere zu Compliance und Datenschutz
Proportionalität und Risikoorientierung
Ein zentraler Aspekt ist das Prinzip der Proportionalität. Nicht jedes Institut benötigt dieselbe Intensität und denselben Umfang der Kontrollmaßnahmen. Vielmehr sind Art, Umfang und Komplexität deiner Geschäfte ausschlaggebend. Je komplexer und risikoreicher deine Geschäftsmodelle, desto höher und anspruchsvoller sind die Anforderungen an deine Geschäftsorganisation.
Aufsichtliche Maßnahmen bei Nichteinhaltung
Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt werden, drohen erhebliche aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Die BaFin kann im Einzelfall konkrete Anordnungen treffen, um sicherzustellen, dass dein Institut die gesetzlich geforderte Geschäftsorganisation einhält. Verstöße können ernsthafte Folgen haben, darunter Bußgelder, verstärkte aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Geschäftserlaubnis.
Fazit: Deine Verantwortung als Kreditdienstleistungsinstitut
Die Anforderungen des KrZwMG an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sind umfangreich, aber essenziell. Sie schützen nicht nur die Kreditnehmer, sondern sichern auch deine langfristige Geschäftsfähigkeit und den Markterfolg deines Instituts. Sorge also dafür, dass du diese Anforderungen nicht nur formal erfüllst, sondern aktiv und proaktiv in deinem Institut etablierst und kontinuierlich weiterentwickelst.
Insgesamt solltest du die gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation als Chance sehen, deine Geschäftsprozesse systematisch zu optimieren, Risiken zu reduzieren und gleichzeitig das Vertrauen deiner Kunden sowie der Aufsichtsbehörden nachhaltig zu stärken.
