Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erlernst du mit Seminare Risikomanagement + Compliance + Nachhaltigkeit. MaRisk AT 3 regelt die Anforderungen der aufsichtsrechtlichen Standardsetzer an die Leistungskultur, Accountability und gibt Leitlinien zur Operationalisierung der Risikokultur.
Die MaRisk AT 4.1 geben den Rahmen für einen zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess vor. Mit P2R und P2G werden die Eigenkapitalanforderungen und die Eigenmittelzielkennziffer definiert.
Das Merkblatt bestimmt den Begriff Nachhaltigkeit im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und geht auf physische und transitorische Risiken ein, die als Teil der bestehenden Risikoarten zunehmende Wirkung entfalten können.
Nachhaltigkeitsrisiken können auch erhebliche Reputationsrisiken bergen. Die BaFin erwartet, dass die Unternehmen eine Auseinandersetzung mit den entsprechenden Risiken sicherstellen.
Im Detail geht das Merkblatt zunächst auf Strategien, verantwortliche Unternehmensführung und Geschäftsorganisation ein. Die BaFin erachtet eine strategische Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken und eine entsprechende Umsetzung in den von ihr beaufsichtigten Unternehmen für erforderlich. Dabei ist die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung für die Geschäfts- und Risikostrategie und deren Kommunikation und Umsetzung im Unternehmen sowie eine den Risiken angemessene Geschäftsorganisation mit Verantwortlichkeiten, Prozessen, Ressourcen und Funktionen herauszustellen.
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