Das S+P Online Seminar „Depot A: Limite für Emittenten votieren“ sind dein Weg, um auf dem neusten Stand der Kredit-Analyse zu bleiben. Wir bieten dir eine Schulung, die dich fit für die Votierung der wichtigsten Asset-Klassen macht. Alle maßgeblichen Bonitäts-Kennziffern für die Analyse und Votierung werden vermittelt. Du lernst, wie du Kennzahlen- und Ratingreports für ausgewählte Länder, Agencies und Supranationals für dein Kreditvotum nutzen kannst. Darüber hinaus erhältst du Einblicke in den Votierungsprozess bei Green Bonds, Schuldscheindarlehen und Aktien.
Unser Seminar „Depot A: Limite für Emittenten votieren“ ist perfekt für diejenigen, die ihr Wissen auffrischen oder erweitern möchten. In diesem Seminar lernst du, worauf es bei der Auswahl von Emittenten ankommt und wie du das Depot A richtig aufstellst.
Dabei legen wir besonderen Wert auf die praktische Anwendung und den Austausch mit anderen Teilnehmern. So kannst du das Gelernte direkt umsetzen und von den Erfahrungen der anderen profitieren. Melden dich sich jetzt zu unserem Seminar „Depot A: Limite für Emittenten votieren“ an und mache den nächsten Schritt in deiner Weiterbildung!
Für Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bei Banken und Versicherungen, sowie Fachkräfte aus den Bereichen Depot A, Treasury, Risikocontrolling und Kredit-Marktfolge
Die Rolle der Aufsicht bei der Limitfestlegung
MaRisk BTO 1.2.1: Mindestanforderungen an die Kredit-Analyse
Kreditprozessuale Anforderungen an Spezialfonds
09.15 bis 17.00
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Wenn du denkst, dass die S+P Tool Box nur ein weiteres Produkt auf dem Markt ist, dann täuschst du dich! Dieses umfassende System kann dir helfen, deinen Erfolg zu steigern und deine Ziele zu erreichen. Die S+P Tool Box ist mehr als nur ein online Kurs. Es ist ein komplettes Paket, das dir alles gibt, was du brauchst, um erfolgreich zu sein. Von Motivation bis hin zu Strategien und Taktiken, die du anwenden kannst – die S+P Tool Box hat alles.
Wenn du also bereit bist, deinen Erfolg zu steigern und deine Ziele zu erreichen, dann solltest du an einem S+P Seminar teilnehmen und dir die S+P Tool Box holen. Hier sind nur einige der Gründe, warum dieses System so erfolgreich ist:
1. Die S+P Tool Box hilft dir, motiviert zu bleiben.
Egal ob du gerade erst anfängst oder schon lange im Geschäft bist – irgendwann wirst du dich fragen, ob es sich lohnt weiterzumachen. Die S+P Tool Box hilft dir dabei, deine Motivation aufrecht zu erhalten und weiterhin erfolgreich zu sein.
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Ohne die richtigen Strategien wirst du keinen Erfolg haben. Die S+P Tool Box enthält bewährte und neue Strategien, die dir helfen werden, deine Ziele zu erreichen. Du musst nur diejenigen auswählen, die am besten zu dir und deinem Geschäft passen.
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Die S+P Tool Box enthält einen umfassenden Plan, mit dem du Schritt für Schritt vorgehen kannst.
Auch Emittentenlimite im Depot A müssen lfd. überwacht und jährlich prolongiert werden. Welche Anforderungen stellen die MaRisk an den Prozess der Limitprolongation? Welche Vereinfachungen können gezielt genützt werden?
Unter Prolongationen sind Verlängerungen der Laufzeit bestehender Einzelengagements zu verstehen, ohne dass gleichzeitig eine Erhöhung des Engagements vorliegt. Bei Prolongationen handelt es sich um Laufzeitverlängerungen von Engagements, ohne dass dabei gleichzeitig der Kreditrahmen erhöht wird. Insofern sind hierunter auch interne Prolongationen zu verstehen, in deren Rahmen extern »bis auf weiteres« (b. a. w.) zugesagte Kredite intern jährlich überprüft und hinsichtlich der Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Dazu gehören auch interne Prolongationen, wie z. B. die interne Verlängerung von extern »bis auf weiteres« (b. a. w.) zugesagten Krediten ohne feste Laufzeit, da zu diesem Zeitpunkt praktisch auf die mögliche Ausübung eines Kündigungsrechtes verzichtet wird.
Insofern wird hinsichtlich des Begriffes »Prolongationen« nicht zwischen externen und internen Prolongationen unterschieden (vgl. AT 2.3 Tz. 2, Erläuterung). Bei Prolongationen ist die Anwendung vereinfachter Verfahren möglich (vgl. BTO 1.2 Tz. 8).
1. Anforderungen an den Prolongationsprozess
Im Rahmen dieses Prozesses geht es vor allem darum, den Risikogehalt der Engagements turnusmäßig zu überwachen. So genannte »Überwachungsvorlagen«, bei denen der Kredit extern mit fester Laufzeit zugesagt ist, fallen hingegen nicht unter den Prolongationsbegriff der MaRisk. Derartige Vorlagen dienen ausschließlich der Unterstützung interner Prozesse und sind dem Regelungsgehalt der MaRisk nicht unterworfen (vgl. AT 2.3 Tz. 2).
2. Einsatz vereinfachter Verfahren bei Prolongation von Emittentenlimiten
Eine Prolongationsentscheidung ist in erster Linie vom Ergebnis der turnusmäßigen Kreditbeurteilung abhängig (vgl. BTO 1.2 Tz. 6). Im Fall eines jährlichen Überwachungszyklus wird z. B. die mit Hilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens erfolgte Beurteilung der Adressenausfallrisiken (vgl. BTO 1.4 Tz. 1) mit dem Ergebnis des Vorjahres verglichen. In diesen Vergleich wird auch der Wert der gestellten Sicherheiten einbezogen.
Sofern sich insgesamt keine Anzeichen einer Risikoerhöhung für das Institut ergeben, sollte es unproblematisch sein, eine Prolongationsentscheidung ohne die Einholung zweier Voten zu treffen. Auch hinsichtlich der Prozessanforderungen sind bei solchen Prolongationsentscheidungen Vereinfachungen denkbar. Das ergibt sich allein aus der Tatsache, dass bei der internen Prolongation eines extern b. a. w. zugesagten Kredites z. B. keine neuen Verträge ausgefertigt werden müssen. Auch eine erneute Kreditverwendungskontrolle ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Es gilt der Grundsatz: Abhängig vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte sind sowohl im Rahmen der Kreditentscheidung als auch bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Beurteilungen die Risiken eines Engagements mit Hilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens zu bewerten. Eine Überprüfung der Risikoeinstufung ist jährlich durchzuführen.
Sowohl im Rahmen der Kreditentscheidung als auch bei turnusmäßigen und anlassbezogenen Beurteilungen sind die Risiken eines Engagements mit Hilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens (vgl. BTO 1.4) zu bewerten. Zumindest ist eine jährliche Überprüfung der Risikoeinstufung erforderlich. Unter dem Begriff jährlich versteht das MaRisk-Fachgremium die Formel »12 Monate plus x«, die eine flexible und risikoadäquate Ausgestaltung des Einstufungsprozesses ermöglicht. In der Prüfungspraxis werden für »x« i. d. R. 3 Monate toleriert, sofern damit keine kontinuierliche Verschiebung der Risikoeinstufung verbunden ist und insofern nicht alle fünf Jahre eine Bewertung ausgelassen wird.
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